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§ 8. FLUGTICKETS
- Hinsichtlich des Zurverfügungstellens den Nutzern von Angeboten der Fluggesellschaften, die bei IATA (International Air Transport Association) akkreditiert sind, handelt eSky als Agent dieser Fluglinien und im Falle von Anbietern, die andere Dienstleistungen über das Reservierungssystem anbieten, als Administrator des Portals www.eSky.at. Unternehmen, die Flugdienstleistungen gegenüber dem Nutzer erbringen und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung des Flugs tragen, sind konkrete, bei IATA akkreditierte Fluggesellschaften, in deren Namen und zu deren Gunsten der Leistungsanbieter handelt und deren Name während des Reservierungsprozesses wie auch auf dem Nutzer zugestellten Ticket angegeben wird.
- Im Fall der Low-Cost-Fluggesellschaften handelt der Leistungsanbieter als ein Vermittler, der bei dieser Fluggesellschaft tatsächliche Handlungen vornimmt, die mit der Realisierung und der Zustellung eines bei dieser Fluggesellschaft gemäß Anweisungen des Nutzers für ihn sowie in seinem Namen bestellten Tickets verbunden sind und mit Hilfe des Reservierungssystems oder des Callcenters übermittelt werden. Realisierung der Dienstleistung als auch die Prüfung einer Reklamation unterliegt den allgemeinen Bedingungen dieser Beförderer, die während des Reservierungsprozesses genannt werden.
- Im Fall von Charterverbindungen, die durch einen Reiseveranstalter organisiert werden, handelt eSky als Agent und stellt die durch das Unternehmen, das den Flug organisiert, genannten Bedingungen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Charterdienstleistung trägt der Veranstalter.
- Die Parteien des Beförderungsvertrags sind: der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind sowie der Nutzer. Die oben genannten, über das Portal www.eSky.at geschlossenen Verträge werden auf der Grundlage von allgemeinen im Reservierungssystem verfügbaren Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter, mit den der Nutzer einen Vertrag abschließt, realisiert.
- Der Nutzer stellt eine Anfrage nach einer Reservierung, indem er eine der durch das Reservierungssystem vorgeschlagenen Flugverbindungsoptionen wählt und im Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt, deren Verarbeitung in § 5 der AGB festgelegt ist.
- Bestätigung der Anfrage und Änderung des Preises:
- Der Nutzer erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung der Reservierung, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die gewählte Verbindung, den Gesamtpreis und die Zahlungsform enthält. Der Preis des Flugtickets beinhaltet unter anderem: den Nettotarif des Beförderers, Flughafengebühren, Steuern, nicht rückzahlbare Servicegebühr für die Ausstellung des Tickets, zusätzliche Gebühren, wie auch alle Gebühren für sonstige Dienstleistungen, die integrale Bestandteile der Beförderung darstellen und in der Zusammenfassung der Transaktion im Reservierungssystem aufgeführt werden.
- Aufgrund des vorläufigen Charakters der vorgenommenen Reservierung wird der Ticketpreis bis zum Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanbieter die Bezahlung erhält, nicht garantiert.
- Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Tätigung der Zahlung die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben sowie Informationen über den Termin der Bezahlung der Reservierung zwecks Erwerb des Flugtickets zu dem während der Suche im Reservierungssystem genannten Preis auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
- Kauf des Flugtickets:
- Vor dem Kauf des Flugtickets ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen der durch den Nutzer gewählten Flugverbindungen zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind. Für mit der Ausstellung des Tickets verbundene Tätigkeiten bezieht der Leistungsanbieter eine nicht rückzahlbare Servicegebühr, deren Wert im Reservierungsprozess angegeben wird.
- Der Nutzer reserviert das Flugticket im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter in Anlehnung an die Verfügbarkeit, den Preis und die Möglichkeit der Realisierung der Dienstleistung, die im Reservierungssystem angegeben oder die über das Callcenter zum Zeitpunkt der Durchführung der Reservierung festgelegt wird.
- Nachdem der Leistungsanbieter eine Meldung über die Reservierung erhält, behält er sich das Recht vor, den Nutzer zu kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und die Bedingungen der Reservierung zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, legt der Leistungsanbieter die Reservierung in Übereinstimmung mit den Bedingungen, zu den der Nutzer die Meldung tätigte an. Der Leistungsanbieter wird diese Reservierung realisieren, wenn der Nutzer einen Betrag einzahlt, der mindestens dem Ticketpreis entspricht, erhöht um den Wert der Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer im Rahmen des Reservierungsprozesses festgelegt wurden sowie um den Wert der Servicegebühr.
- Zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer festgelegt wurden und die im Rahmen der Reservierung realisiert werden sollen (z. B. spezielle Mahlzeit, Punkteberechnung im Programm frequent flyer, Flug mit einem Tier, Übergepäck, Sondergepäck in der Kabine, Kind ohne Betreuung, zusätzliche Betreuung für den Passagier, Hilfe für Behinderte, Wiege für ein Kind und andere) sollen über das Callcenter oder an die von eSky genannte E-Mail-Adresse gemeldet werden, damit die Möglichkeit ihrer Realisierung verifiziert werden kann.
- Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, die Ausstellung des Tickets zu verweigern, wenn der durch den Nutzer gewählte Tarif mit seiner Bestimmung auf Grundlage der Verkaufsbedingungen im Rahmen des jeweiligen Angebots nicht übereinstimmt oder wenn andere begründete Einschränkungen in den Verträgen zwischen den Beförderern bestehen, auf die der Leistungsanbieter keinen Einfluss hat.
- Die Zahlungsformen für den Kauf von Flugtickets werden zu den im Punkt VII der AGB genannten Regeln realisiert.
- Das Flugticket des Nutzers wird durch den Leistungsanbieter in elektronischer Form ausgestellt.
- Elektronischen Flugtickets, die auf dem Portal www.eSky.at erworben wurden, werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystem oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
- Stornierung der Reservierung durch Verschulden des Beförderers:
- eSky haftet nicht für Änderungen und Stornierungen, die in den Reservierungen der Nutzer des Reservierungssystems durch die Fluggesellschaften durchgeführt werden.
- Der Nutzer sollte alle Ansprüche, die sich aus der Stornierung oder Änderung ergeben, einschließlich der vom Beförderer verschuldeten Verspätungen, direkt an den Beförderer richten. Die Beförderer haften zu den Bedingungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens.
- Rückgabe des Flugtickets:
- Dem Zahler steht das Recht zu, das über das Portal www.eSky.at gekaufte Ticket zurückzugeben, sofern dies die Tarifbedingungen erlauben, die unmittelbar vom Beförderer festgelegt werden. Die Rückgabe des Flugtickets kann mit einer Strafgebühr verbunden sein, deren Höhe durch den Beförderer festgelegt wird.
- Wenn die Tarifbedingungen die Möglichkeit der Rückgabe des Flugtickets vorsehen, kann der Zahler das Call Center telefonisch kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben oder unabhängig eine Rückerstattung bei der Fluggesellschaft beantragen.
- Je nach verwendeter Zahlungsmethode wird dem Zahler der vom Beförderer geschuldete Betrag für das rückzugebende Flugticket innerhalb von 7 Tagen ab Eingang des fälligen Betrags beim Dienstleister direkt auf das Bankkonto des Zahlers oder auf das Konto der Zahlungskarte in der Währung, die bei der Zahlung verwendet wurde,überwiesen. Als Rückerstattungsdatum gilt das Datum, an dem das Geld vom Bankkonto des Dienstleisters abgebucht wird.
- Änderungen/Modifizierungen in der Reservierung, zusätzliche Dienstleistungen:
- Der Benutzer nimmt Änderungen an der Buchung selbstständig bei der Fluggesellschaft, über das Call Center oder über das Kontaktformular auf dem Portal www.eSky.at vor. Wenn das Abflugdatum weniger als 48 Stunden beträgt, kann die Buchung über das Call Center oder direkt bei der Fluggesellschaft geändert werden.
- Sollten die Tarifbedingungen die Möglichkeit vorsehen, das Flugticket zurückzugeben, sollte der Zahler telefonisch das Callcenter kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben.
- Die Kosten der Änderungen eines Flugtickets hängen von den Sätzen und Möglichkeiten, Änderungen durchzuführen, des jeweiligen Beförderers ab. Die Gesamtkosten der Änderung einer Flugticket-Reservierung beinhalten:
- Grundgebühr für die Änderung/ eine zusätzliche Dienstleistung (die sich aus einer Gebühr für die Ticketänderung gemäß Ordnung und Gebührentabelle der jeweiligen Fluggesellschaft sowie einer nicht rückzahlbaren Servicegebühr für die Änderung/ Bestellung einer zusätzlichen Leistung zusammensetzt),
- Differenz zwischen den Tarifpreisen (Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Ticketpreis und dem aktuellen Ticketpreis zum Zeitpunkt der Änderung),
- Differenz zwischen den Steuern und Flughafengebühren (ein potenzieller Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Wert der Steuern und Gebühren und ihrem Wert zum Zeitpunkt der Änderung)
- Die Modifizierung der Reservierung im Reservierungssystem wird durch den Leistungsanbieter zu den in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen für die Änderungen im bereits gekauften Ticket genannten Regeln durchgeführt.
Tabelle der Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket (in EUR): |
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Änderung |
SF pro Person |
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Änderungen im Ticket (einschließlich: Änderung des Datums und der Reisestrecke, des Nachnamens des Passagiers) |
26,40 |
Stornierung oder Rückgabe des Tickets |
26,40 |
Bestellung von Zusatz- oder Sondergepäck |
10,80 |
Bestellung der Begleitung für ein ohne Betreuung reisendes Kind |
10,80 |
Reservierung des gewählten Sitzplatzes im Flugzeug |
10,80 |
Bestellung einer speziellen Mahlzeit |
10,80 |
Tiertransport |
10,80 |
Vorrang beim Boarding |
10,80 |
Zusätzliche Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft angeboten werden |
10,80 |
Online-Check-in/Hilfe bei der Durchführung des Check-ins |
10,80 |
- Der Nutzer kann die Bezahlung für die Änderung in der Reservierung eines Flugtickets in der im Punkt VII der AGB genannten Form realisieren. Die Bezahlung mit der Zahlungskarte wird mit Hilfe des Callcenters realisiert. Im Fall einer Bezahlung per Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto, erhält der Nutzer die Bestätigung der Änderung per E-Mail, die folgende Angaben enthält: Einzelheiten der Reservierung (Reservierungsnummer, Passagierdaten, Einzelheiten der Verbindung und Informationen über zusätzliche Dienstleistungen und Tarifbedingungen), Zahlungsangaben und den Betrag der Änderung.
- Manche Hilfstarife, die im Reservierungssystem erhältlich sind, haben genau festgelegte Bedingungen für das Reservieren und Ausstellen von Flugtickets. Das betrifft insbesondere Tarife, die mindestens 3, 7 oder 14 Tage im Voraus reserviert und gekauft werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Änderung des Flugticketpreises führen. eSky behält sich das Recht vor, die Reservierung des Nutzers zu stornieren, die genau drei, sieben oder vierzehn Tage vor dem Abflug getätigt wurde – wegen Überschreitung durch den Nutzer des Kauflimits, das in den Tarifbedingungen des Beförderers genannt wird, zu den von ihm festgelegten Bedingungen. Die Fluggesellschaft kann eine frühere Ausstellung des Tickets verlangen. In einem solchen Fall erhält der Nutzer von uns eine Information an die aktuelle E-Mail-Adresse über den erforderlichen Einzahlungstermin.
- Wenn der Anwender während der Buchung eines Flugtickets die Information erhält, dass er durch Auswahl eines bestimmten Flugtickets verpflichtet ist, das Flugdatum direkt bei der Fluggesellschaft zu überwachen, bedeutet dies, dass eSky den Anwender nicht über eine solche Änderung informiert und der Anwender die Änderungen an dem Flugplan selbst überwachen muss und entsprechend reagieren. Falls der Anwender von der Fluggesellschaft keine relevanten Informationen zu seiner Buchung erhält, was dazu führen kann, dass der Service nicht bereitgestellt werden kann, sollte er sich unverzüglich an eSky wenden, um den Status und die Möglichkeit zu ermitteln, entsprechende Änderungen an der Buchung vorzunehmen.
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§ 9. DIENSTLEISTUNG MultiLine(+Shield-Schutz)
- Allgemeine Bestimmungen
- Der als "MultiLine" gekennzeichnete Flug, der den Benutzern im Buchungssystem zur Verfügung steht, umfasst mindestens zwei Flugverbindungen mit einem oder mehreren Umsteigen, von einer oder mehreren Fluggesellschaften, wobei jeder Flug als separate Dienstleistung behandelt wird und die Fluggesellschaften arbeiten bei der Planung dieses Fluges ("MultiLine") nicht zusammen. Die Kombination von Flügen, die mit dem Buchungssystem als Teil des MultiLine-Dienstes gefunden wurden, wird weiter als "Reise" bezeichnet.
- Der Kauf von MultiLine-Tickets ist der Kauf von mehr als einem Flugticket für mehrere Flüge mit einem oder mehreren Umsteigen, für die der Benutzer im Rahmen eines einzelnen Transaktionsvorgangs im Buchungssystem separate Flugtickets von einer oder mehreren Fluggesellschaften erhält. Die Summe der für eine bestimmte Reise gekauften Tickets stellt kein einziges Flugticket dar, das bestimmte Flüge im Rahmen der Reise abdeckt.
- Bezüglich der Tatsache, dass der MultiLine-Service anhand der getrennten Flugtickets realisiert, mit einer oder mehreren Fluggesellschaften im Rahmen einer Reise realisiert wird, ist der Reisende verpflichtet, die Regel für Gepäckservice im Rahmen dieser Reise an allen ihren Strecken zu verifizieren. Es sollte ebenfalls überprüft werden, welche Dokumente zur Ausführung des Services berechtigen, einschließlich eines Einreise- oder Transitvisums, das in dem Land erforderlich ist, in dem der MultiLine-Service bereitgestellt wird oder in dem der Benutzer umsteigt.
- Der Kauf von separaten Tickets für jeden Flug im Rahmen MultiLine durch den Benutzer und die Tatsache, dass zwischen einzelnen Flügen kurze Verbindungszeiten bestehen können (abhängig von den vom Benutzer angegebenen Suchparametern und der Verfügbarkeit von Flügen im Buchungssystem), kann es vorkommen, dass der Benutzer von der nächsten Verbindung oder den nächsten Verbindungen innerhalb der Reise nicht profitieren kann, infolge von Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugstunden.
- Die Verfügbarkeit von MultiLine hängt von der Verfügbarkeit der Tickets für Flugverbindungen bei einzelnen Fluggesellschaften und von den Kriterien ab, die der Benutzer im Buchungssystem selbstständig festgelegt hat.
- In der Situation, in der die Informationen über MultiLine-Angebot in den Suchergebnissen angezeigt werden, können nach dem Erwerb von Tickets im Rahmen dieser Reise alle Personen, die auf der Grundlage gekaufter Tickets reisen, den eSky-Schutz ("Shield-Schutz") in Anspruch nehmen, natürlich gegen eine zusätzliche nicht erstattungsfähige Gebühr. Das bedeutet, dass der Benutzer nach dem Kauf von Tickets für diese Reise Unterstützung von eSky erhält, wie unten angegeben:
- Grundlagen für die Nutzung von Shield-Schutz
- Der Benutzer kann Shield-Schutz verwenden, wenn eine der Verbindungen innerhalb der Reise abgesagt wird oder die Flugstunden verschoben oder geändert werden, was dazu führt, dass der Benutzer im Rahmen der Reise kein planmäßiges Umsteigen vornehmen kann oder das Ziel nicht erreichen kann.
- Sollte der Benutzer eine Information von der Absage, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer MultiLine-Verbindung erhalten, die zu einer Unfähigkeit zum Reisen führt, wird er eSky unter folgenden Bedingungen über die Unfähigkeit informieren, die nächste Verbindung im Rahmen der Reise zu nutzen, und die Gründe für eine solche Unfähigkeit angeben:
- Wenn der Benutzer von der Absage, Verzögerung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer MultiLine-Verbindung erfährt, die dazu führt, dass er weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise nicht mehr reisen kann, darf er Shield-Schutz nur im Falle einer sofortigen, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Informationen telefonischen Meldung bei eSky nutzen.
- Im Falle, wenn der Benutzer eine Information über die Stornierung, Verzögerung oder Änderung von Stunden mindestens einer der MultiLine-Verbindungen erhält, was dazu führt, dass die Reise nicht später als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise durchgeführt werden kann, kann er den Shield-Schutz nur in dem Falle in Anspruch nehmen, wenn eSky telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich informiert wird, (spätestens 12 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer diese Informationen erhält, und mindestens 8 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise).
- Im Falle, wenn der Benutzer die Information über die Stornierung, Verzögerung oder Änderung von Stunden mindestens einer der MultiLine-Verbindungen während der Durchführung der Reise erhält, das heißt zwischen einzelnen Verbindungen oder während des Umstiegs zum nächsten Schritt der Reise oder weniger als 8 Stunden vor dem Reisebeginn, kann man den Shield-Schutz nur dann nutzen, wenn eSky über diese Tatsache sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Stunde nach Erhalt dieser Informationen, telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse informiert wird.
- Wenn eSky unter oben genannten Umständen nicht informiert wird, kann die Reise mit Shield-Schutz nicht umgefasst werden.
- Meldungen der Anwender werden 24 Stunden rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche ausschließlich unter der genannten Rufnummer: +48 32 728 30 16 angenommen, die unter dem Reiter „MultiLine” auf der Internetseite von eSky steht. Kontaktaufnahme kann ebenfalls über die genannte E-Mail-Adresse erfolgen:multiline@eskytravel.de. Der Kundendienst ist in der Sprache der eSky-Website verfügbar, über die der MultiLine-Service erworben wurde oder in Englisch, je nach Verfügbarkeit der eSky-Berater.
- Shield-Schutz steht dem Benutzer ausschließlich dann zu, wenn er die von ihm zu erwartende Sorgfalt zeigt, um für jede weitere Verbindung im Rahmen der Reise zur Verfügung zu stehen, auch wenn mindestens eine der MultiLine-Verbindungen storniert, verzögert oder geändert wurde, was zu einer Unfähigkeit zur Reise führt.
- Im Rahmen der Shield-Schutz-Versicherung behalten sich die berechtigten Parteien das Recht vor, die Ankunfts- und Abflugzeiten sowie die für den Transfer zwischen Verbindungen zur Verfügung stehende Zeit auf der Grundlage der für eSky verwendeten Systeme und der im GDS-Buchungssystem oder auf der Website www.flightstats.com enthaltenen Daten zu überprüfen.
- Der Umfang der Unterstützung, die dem Benutzer im Rahmen von Shield-Schutz zur Verfügung steht:
- Nachdem wir von dem Benutzer, der berechtigt ist den Shield-Schutz in Anspruch zu nehmen, eine Information über die Stornierung, Verzögerung oder Abflugszeitänderung von zumindest einer MultiLine-Verbindung erhalten, was dazu führt, dass die Reise nicht erfolgen kann, wird der Benutzer über alle zugänglichen alternativen Verbindungen informiert, die das Reiseziel erreichen lassen (weiter "Alternative Verbindung").
- Sollte der Passagier zumindest eine MultiLine-Verbindung im Falle von Absage, Verzögerung oder Änderung der Flugzeiten verlieren, was zu einer Unfähigkeit zur Reise führt, hat der Benutzer das Recht Folgendes zu wählen:
- Alternative Verbindungen werden im Rahmen von Shield-Schutz nur unter der Bedingung angeboten, dass die Kosten der Flugtickets der von eSky vorgelegten Alternativen Verbindung den Wert von mehr als 1000 EUR ("Limit") nicht übersteigen (in Umrechnung auf Währung, in der die Transaktion in Bezug auf MultiLine durchgeführt wird).
- Wenn eSky bis zum Limit keine alternative Verbindung anbieten kann, hat der Benutzer Anspruch auf eine Rückerstattung des Gesamtwerts der für die MultiLine-Reise gekauften Flugtickets, anstatt die Kosten der Alternativen Verbindung zurückzuerstatten. Der Erstattungswert umfasst den Wert von keinen anderen Dienstleistungen als die Flugtickets, die im Rahmen des MultiLine-Services gekauft wurden (z. B. Kosten für gekaufte Reisen, Hotels usw.). Die Erstattung des MultiLine-Werts hängt davon ab, ob der Benutzer den Nachweis erbringt, dass die Stornierung, Verzögerung oder Änderung der Abflugszeiten mindestens einer der MultiLine-Verbindungen ihn daran gehindert hat, die Reise zu unternehmen. Anhand dieser Nachweise wird die Entscheidung über die Möglichkeit einer Rückerstattung getroffen).
- Wenn die Reisepause durch Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der MultiLine-Verbindungen erfolgt, mehr als acht Stunden beträgt, länger als die ursprünglich geplante Reisezeit ist und teilweise oder vollständig in die Nachtstunden (22.00 bis 06.00 Uhr Ortszeit, in der die Reiseunterbrechung erfolgt ist) fällt und der Benutzer hat von der Option der Alternativen Verbindung profitiert, hat er folgende Rechte:
- Eine Übernachtung in einem mit dem eSky zusammenarbeitenden Hotel zu den in den AGB festgelegten Kosten oder bei der Unmöglichkeit, eine Unterkunft durch eSky bereitzustellen, die Rückerstattung der Kosten für Übernachtungsbuchung, die durch den Benutzer persönlich vorgenommen wird. Die Rückerstattung kann maximal in der Höhe von 100 Euro pro Person erfolgen und nur anhand der Dokumente, die die Zahlung bestätigen sowie die Dienstleistung, die im Hotel realisiert wurde.
- Erstattung von Transportkosten (nach dem Prinzip 1 Taxi - 4 Personen) auf dem Weg zum / vom Hotel / Flughafen in Höhe von bis zu 50 EUR auf der Grundlage der Dokumente, die die Zahlung und den Transport bestätigen.
- Erstattung der Kosten von Mahlzeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 25 EUR pro 1 Person auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente, aus denen die Zahlung für eine Mahlzeit hervorgeht.
- In Ausnahmefällen, in denen der Benutzer nicht in der Lage ist, eSky bezüglich der Stornierung, Verzögerung oder Änderung von Abflugzeit mindestens einer der MultiLine-Verbindungen zu kontaktieren, ist der Benutzer berechtigt, die Tickets auf eigene Faust zu kaufen, die die Durchführung der Reise ermöglichen. eSky erstattet wiederum auf der Grundlage der vom Benutzer vorgelegten Beweise, die die Unfähigkeit bestätigen, eSky zu kontaktieren und der Dokumente, die den Erwerb der Flugtickets bestätigen, den Wert dieser Tickets bis zum Wert der im Rahmen der Reise gekauften Tickets und nicht mehr als den Betrag des Limits. Die Möglichkeit, uns in Bezug auf diese Ausnahmefälle zu kontaktieren, wird jedes Mal von eSky auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen und Daten zur Durchführung der Reise geprüft. Auf dieser Grundlage wird eSky über eine Rückerstattung entscheiden.
- Alle Rückerstattungen der Kosten, die durch den Benutzer getragen und dokumentiert wurden, erfolgen gemäß der gewählten Zahlungsform. Im Falle von Rückerstattungen, die direkt von der Fluggesellschaft durchgeführt werden, wird dem Benutzer im Rahmen von Shield-Schutz auf das im Buchungssystem angegebene Konto der Zahlungskarte eine Rückerstattung überwiesen, die aber um alle Summen verkleinert wird, die dem Benutzer direkt durch die Fluggesellschaft in jeder Etappe der Shield-Schutz - maximal bis zum Wert aller Flugtickets, die für die Durchführung der Reise innerhalb von MultiLine erworben wurden.
- Die Rückerstattungen erfolgen zu den von den einzelnen Spediteuren festgelegten Bedingungen und Terminen. Daher hängt die Frist der Rückerstattung im Rahmen von Shield-Schutz von den Terminen der Rückerstattung durch die konkreten Fluggesellschaften, deren Dienstleistungen der Benutzer im Rahmen von MultiLine in Anspruch genommen hat.
- Shield-Schutz deckt keine anderen Kosten ab, die durch Verspätung, Annullierung oder Änderung der Flugzeiten mindestens einer der MultiLine-Verbindungen entstehen, für die sich der Benutzer auf der Grundlage der Alternativen Verbindung entschieden hat, insbesondere Transportkosten und andere Mahlzeiten als die oben beschriebenen.
- Zur Nutzung von Shield-Schutz kann der Benutzer aufgefordert werden, bestimmte vom eSky-Berater angegebene Maßnahmen zu ergreifen, z. B. sich an einem bestimmten Schalter am Flughafen zu melden, um die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Umtausch nicht verwendeter Tickets und der Fortsetzung der Reise zu regeln. Wenn die angegebenen Maßnahmen nicht getroffen werden, kann keine Shield-Schutz-Versicherung genutzt werden.
- Der Shield-Schutz umfasst nicht den Schutz von Flugverbindungen, die im Rahmen einer Fluggesellschaft erfolgen. Die Fluggesellschaften, die diese Luftverbindungen betreiben, sind hundertprozentig für alle möglichen Probleme verantwortlich, die damit verbunden sind. In solchen Fällen ist der Benutzer verpflichtet, sich direkt an die ausgewählte Fluggesellschaft zu wenden, die die jeweilige Reise bedient. Es ist zu beachten, dass die Tarifbedingungen jeder Fluggesellschaft unterschiedliche Bestimmungen und Bedingungen für die Durchführung der Reise enthalten können. Daher ist der Benutzer verpflichtet, diese jedes Mal zu lesen. eSky ist nicht für irgendwelche Unannehmlichkeiten verantwortlich, die dem Benutzer aufgrund der Nichteinhaltung der Tarifbedingungen der bestimmten Fluggesellschaft entstehen können.
- Für den Fall, wenn eine alternative Verbindung oder andere in diesen Bestimmungen festgelegte Dienstleistungen (einschließlich Transport, Mahlzeiten) von der Fluggesellschaft oder dem Flughafen bereitgestellt wurden oder die Fluggesellschaft oder der Flughafen verpflichtet waren, diese dem Benutzer bereitzustellen, gilt der Schutz im Rahmen von Shield-Schutz nicht.
- Ein Gepäckverlust, der aufgrund von Ursachen auftritt, die von eSky nicht abhängen, führt nicht zur Unfähigkeit, die Reise durchzuführen, und berechtigt nicht zur Nutzung von Shield-Schutz.
- Der selbstständige Kauf / Umtausch eines Tickets durch den Benutzer im Rahmen der Reise, die von der Shield-Schutz-Versicherung abgedeckt wird, macht es nicht möglich, Shield-Schutz zu verwenden.
- Shield-Schutz gilt nicht, wenn die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der MultiLine-Verbindungen die Folge eines Streiks der Arbeitnehmer oder irgendwelcher Dienstleister, die die Flugverbindungen bedienen, sind. Ebenfalls der Bankrott der Fluggesellschaft, höhere Gewalt oder Ereignisse, die mit Militärtätigkeiten verbunden sind, sowie die Auswirkungen von Terrorakten verursachen, dass Shield-Schutz nicht gilt.
- Der Shield-Schutz gilt nicht, wenn die Fluggesellschaft eine Massenstornierung von Flügen vornimmt. Dabei wird das Phänomen der Massenstornierung von Flügen als die Situation angesehen, in der die Fluggesellschaft mindestens 5 Flüge an einem Tag vom geplanten Flugplan storniert hat oder stornieren plant.
- Der Benutzer ist nicht berechtigt, Shield-Schutz nach Beendigung der Reise zu verwenden.
- Zur Nutzung von Shield-Schutz ist der Benutzer verpflichtet, mit eSky zusammenzuarbeiten, insbesondere alle Dokumente und Informationen einzureichen, nach denen der Benutzer von Beratern zu jedem Zeitpunkt der Reise sowie nach deren Fertigstellung gefragt wird.
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§ 10. PAKET FLUG + HOTEL
- Im Rahmen der im Reservierungssystem oder über das Callcenter verfügbaren Dienstleistungen können die Nutzer eine Reservierung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Dienstleistungen durchführen, die mindestens den Kauf eines Flugtickets sowie einer Hoteldienstleistung umfassen und so die Grundlage für den Abschluss eines Pauschalreisevertrags zwischen dem Nutzer und eSky darstellt („Vertrag“).
- Der Vertrag kommt nur bei Erbringung der unter diesen Punkt fallenden Leistungen zustande, deren Annahme über das Reservierungssystem oder über das Telefonservice-Center erfolgt. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses und seiner Bestandteile wird in einem separaten Dokument an die im Buchungssystem angegebene E-Mail-Adresse oder über das Telefonservice-Center gesendet. In Anbetracht all der Bestimmungen, stimmen der Reiseveranstalter und der Nutzer darin überein, dass die Kommunikation bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen dieses Punktes in der elektronischen Form erfolgt und ein dauerhaftes Medium eine E-Mail-Nachricht und PDF-Dokumente sind, die dem Nutzer als Bestätigung der Dienstleistung gesendet werden.
- Der Reiseveranstalter für den Nutzer, der die jeweiligen Dienstleistungen zu den im vorliegenden Punkt genannten Regeln wählt, ist eSky.pl Spółka Akcyjna, mit Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen in das Unternehmensregister, geführt durch das Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nr. 0000383663, Steuernummer NIP 948-19-87-199, statistische Nummer REGON 670140736, Grundkapital 1 019 525,60 PLN vollständig eingezahlt.
- Der Reiseveranstalter haftet für die Erbringung von Dienstleistungen, die vom vorliegenden Punkt und dem Pauschalreisevertrag umfasst werden, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von dem Veranstalter oder von anderen Dienstleistungsanbietern erbracht werden sollen. Gemäß den diesbezüglich geltenden Vorschriften schränkt eSky seine Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Dienstleistungen bis zum Dreifachen des Preises der Pauschalreise in Bezug auf jeden Nutzer ein. Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Nutzer, der sich in einer schwierigen Situation befindet, unverzüglich die entsprechende Hilfe; sollte es aufgrund von unvermeidlichen und außerordentlichen Ereignissen nicht möglich sein, dem Nutzer seine Rückbeförderung in Übereinstimmung mit dem Pauschalreisevertrag zu ermöglichen, trägt der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterkunft des Nutzers für die Dauer von 3 Nächten, je nach Möglichkeit in einer Kategorie, die der Kategorie gleicht, welche im Pauschalreisevertrag vereinbart wurde.
- Die Reservierung der im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen wird durch den Nutzer nach den durch ihn genannten Parametern und Kriterien durchgeführt, auf deren Grundlage im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter entsprechende ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen und der wichtigsten Eigenschaften der touristischen Dienstleistungen, Rechte und Pflichten des Nutzers und des Veranstalters übermittelt werden.
- Der Reiseveranstalter informiert, dass die wirksame Realisierung von machen, im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen von der Kommunikation in der Amtssprache des jeweiligen Reiseortes oder in englischer Sprache abhängen kann.
- Ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen über das Reservierungssystem im Rahmen des vorliegenden Punktes befinden sich in der Anlage Nr. 1 zu den vorliegenden AGB.
- Ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen über das Callcenter im Rahmen des vorliegenden Punktes befinden sich in der Anlage Nr. 4 zu den vorliegenden AGB.
- Der Nutzer, der die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist geschützt, sollte der Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden - zu den in der Anlage Nr. 1 und 4 zur vorliegenden Ordnung genannten Regeln.
- Der im Reservierungssystem oder im Kontakt mit dem Callcenter genannte Preis für die Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Punktes enthält den Preis für die Pauschalreise inklusive Steuern und bei Bedarf inklusive aller zusätzlichen Gebühren und anderen Kosten oder – wenn man begründeterweise nicht erwarten kann, dass diese Kosten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags berechnet werden – eine Information über die Art der zusätzlichen Kosten, mit den der Reisende belastet werden kann.
- Eine Preiserhöhung ist nur dann möglich, wenn sie sich unmittelbar einer der folgenden Tatsachen ergibt:
- Änderung des Preises für die Personenbeförderung infolge einer Änderung der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen;
- Änderung der Höhe der für Reiseleistungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Flughafengebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen;
- Änderung der für die betreffende Pauschalreise relevanten Wechselkurse.
- Der Preis, der im Pauschalreisevertrag vereinbart wurde, darf im Zeitraum von 20 Tagen vor dem Datum, an dem die Realisierung der in diesem Punkt genannten Dienstleistungen beginnt, nicht erhöht werden.
- Der Nutzer darf von dem Pauschalreisevertrag zu jedem Zeitpunkt vor dem Beginn der Pauschalreise zurücktreten, wobei der Nutzer verpflichtet werden kann, eine entsprechende und begründete Gebühr für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag an den Reiseveranstalter zu bezahlen. Sollten die Gebühren für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag im Pauschalreisevertrag nicht festgelegt sind, entspricht die Höhe dieser Gebühr dem Preis der Pauschalreise, gemindert um die gesparten Kosten oder Einnahmen aus einer alternativen Nutzung der jeweiligen touristischen Dienstleistungen. Auf Wunsch des Reisenden begründet der Reiseveranstalter die Höhe der Gebühren für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
- In dem Pauschalreisevertrag kann die Gebühr für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag festgelegt werden – in einer Höhe, die davon abhängt, zu welchem Zeitpunkt vor dem Beginn der Pauschalreise es zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag kam, von der erwarteten Kosteneinsparung und den erwarteten Einnahmen aus einer alternativen Nutzung der jeweiligen touristischen Dienstleistungen. Die Gebühr wird von dem durch den Reisenden eingezahlten Betrag abgezogen.
- Der Nutzer kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und keine Gebühren tragen, wenn unvermeidliche und außerordentliche Umstände am Zielort oder in seiner unmittelbaren Umgebung vorkommen, die einen bedeutenden Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise oder Beförderung der Reisenden an den Zielort haben. Der Nutzer kann ausschließlich die Rückzahlung der Einzahlung für die Teilnahme an einer Pauschalreise fordern, ohne eine diesbezügliche Entschädigung oder Wiedergutmachung.
- Der Reiseveranstalter ist berechtigt nachdem er den Nutzer vorher informiert hat, einseitig geringfügige Änderungen an den Vertragsbedingungen vorzunehmen. Andere Änderungen, die vor Beginn des Reisepakets vorgenommen werden können, einschließlich der Änderung der Hauptelemente der Reisedienstleistungen, Nichterfüllung besonderer Anforderungen oder einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Gesamtpreises des Reisepakets, werden umgesetzt nachdem der Nutzer unverzüglich informiert wurde und ihm verfügbare Ersatzleistungen sowie die Regeln für deren Umsetzung vorgestellt wurden.
- Der Reiseveranstalter realisiert die Rückzahlung der oben genannten getragenen Gebühren und Einzahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Auflösung des Pauschalreisevertrags.
- Im Rahmen von Dienstleistungen, die der vorliegende Punkt umfasst, kann der Nutzer ohne die Einwilligung des Reiseveranstalters alle ihm aus dem Pauschalreisevertrag zustehenden Rechte auf eine Person übertragen, die die Bedingungen zur Teilnahme an einer Pauschalreise erfüllt, wenn diese Person zugleich alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten übernimmt – wenn der Nutzer den Reiseveranstalter auf einem festen Datenträger innerhalb einer zumutbaren Frist informiert. Sollte die Übertragung der Rechte und die Übernahme der Pflichten für den touristischen Veranstalter mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, ist er bei der Forderung ihrer Bezahlung verpflichtet, sie dem Reisenden nachzuweisen, z. B. Kosten der Änderung der Daten des Nutzers. Diese Kosten müssen begründet sein und dürfen die tatsächlichen Kosten, die vom Reiseveranstalter aufgrund der Übertragung des Pauschalreisevertrags getragen wurden, nicht überschreiten. Eine Benachrichtigung, die nicht später als 7 Tage vor Beginn einer Pauschalreise eingeht, wird in jedem Fall als eine Benachrichtigung angesehen, die innerhalb einer zumutbaren Frist stattgefunden hat.
- Im Rahmen von Dienstleistungen, die der vorliegende Punkt umfasst, wird im Fall von Dienstleistungen, die außerhalb der Republik Polen realisiert werden, eine obligatorische Unfall- und Krankenversicherung für den Nutzer abgeschlossen. Ausführliche Informationen über diese Versicherung befinden sich unter den Links: Allgemeine Versicherungsbedingungen und Produktkarte. Der Nutzer wird dazu berechtigt sein, eine zusätzliche Versicherung für die Dienstleistungen, die durch eSky in einem im Reservierungssystem angegebenen oder über das Callcenter mitgeteilten Umfang realisiert werden, in Anspruch zu nehmen.
- Der Nutzer wird vom Organisator über alle speziellen Anforderungen informiert, die der Nutzer angegeben hat und den beide Parteien zustimmten.
- Der Nutzer ist im Rahmen der im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen verpflichtet, den Reiseveranstalter über alle Unstimmigkeiten zu informieren, die während der Realisierung der Pauschalreise festgestellt werden.
- Die Prüfung der Beschwerden der Nutzer im Rahmen des vorliegenden Punktes wird zu den im Punkt XVIII (Reklamationen) genannten Regeln erfolgen.
- Zu Gunsten des Nutzers, der das Portal www.eSky.at nutzt, welcher die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Gebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe an den Touristischen Garantiefonds sowie den Tourismushilfefonds abgeführt.
- Sofern die Beschreibung des vom Nutzer im Rahmen der Durchführung der Pauschalreise ausgewählten Objekts keine eindeutigen Angaben zu den für Behinderte vorgesehenen Einrichtungen enthält, sind diese Einrichtungen nicht an die Bedürfnisse von Behinderten angepasst.
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§ 11. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
- Im Rahmen der Dienstleistungen, die im Reservierungssystem und über das Callcenter erhältlich sind, können die Nutzer zusätzliche Dienstleistungen reservieren, für die Gebühren zu bezahlen sind, die im Rahmen des Transaktionsprozesses im Reservierungssystem oder von dem Callcenter angegeben werden.
- Jede der vom Nutzer gewählten Dienstleistungen, die im vorliegenden Punkt beschrieben und die zugleich über das Reservierungssystem erhältlich sind, stellt ein integrales Element der Dienstleistung dar, für die die zusätzlichen Dienstleistungen reserviert wurden.
- Das Dienstleistungspaket eSky (nachfolgend „Dienstleistungspaket“ genannt) ist eine nicht erstattungsfähige pauschale Transaktionsgebühr für eine oder mehrere Modifizierungen im Flugticket, die seinen integralen Teil darstellen, die über das Callcenter durchgeführt werden und im Reservierungssystem festgelegt sind. Durch den Erwerb des Service Paket-Service ist der Benutzer von der von eSky für einzelne zusätzliche Services berechneten Servicegebühr befreit, bis Änderungen am gekauften Flugticket, die in der Tabelle der Servicegebühren angegeben sind (gefasst im Bereich des erworbenen Paket-Services). Erhebt eine Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit den Tarifbedingungen eine Gebühr für Änderungen/Rückerstattungen/besondere Dienstleistungen, ist der Nutzer verpflichtet, den Preis für die von der Fluggesellschaft genannte Dienstleistung zu bezahlen.
- Der Online-Check-in ist ein zusätzliches, gebührenpflichtiges und nicht erstattungsfähiges Service, welches die Durchführung des Online-Check-ins im elektronischen System der jeweiligen Fluggesellschaft für das gekaufte Flugticket, falls im Reservierungsprozess eine solche Möglichkeit vorgesehen wurde, ermöglicht. Die im Rahmen eines Online-Check-ins generierte Bordkarte wird an die durch den Nutzer während des Reservierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse innerhalb einer Frist gesendet, die eine entsprechende Nutzung der Dienstleistung ermöglicht. Manche Fluggesellschaften können den Nutzer verpflichten, zusätzliche, im Reservierungsprozess nicht zur Verfügung gestellte Daten anzugeben, um den Online-Check-in durchzuführen. Der Nutzer ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben, um den Kontakt mit ihm zu ermöglichen, insbesondere unmittelbar vor seinem Abflug. Werden die Kontaktdaten nicht angegeben, werden Daten für den Online-Check-in später als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug des Flugzeugs angegeben, werden nicht aktuelle oder nicht komplette Daten angegeben oder werden die Anrufe von eSky nicht entgegengenommen, kann das dazu führen, dass die Durchführung eines Online-Online-Check-ins unmöglich wird und dass der Nutzer von der Fluggesellschaft festgelegte Gebühren zu tragen hat, oder dass die Realisierung der Beförderungsdienstleistung unmöglich wird. Im Falle von Änderungen in der Buchung durch den Beförderer oder auf Anfrage des Benutzers direkt beim Beförderer, während der Online Check-in Service erworben wurde, ist der Benutzer verpflichtet, eSky unverzüglich über die vorgenommenen Änderungen zu informieren. Wenn solche Informationen nicht bereitgestellt werden, kann eSky den Online-Check-in-Service nicht ordnungsgemäß ausführen. Aus diesem Grund haftet eSky nicht für die fehlerhafte Ausführung des Online-Check-in-Services, einschließlich der daraus resultierenden Kosten und sonstigen Konsequenzen.
- Sollte es zur Verspätung oder Stornierung des Fluges kommen, wird eSky nach der Analyse von Daten, die den Flug des Nutzers betreffen, den Nutzer informieren, an wen er sich wenden soll, um eine entsprechende Entschädigung zu bekommen, d. h. an das Unternehmen AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, das sich nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers der Sache annehmen wird. Gleichzeitig informiert eSky gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass der Nutzer berechtigt ist, direkt bei der Fluggesellschaft, die einen Flug durchführt, Forderungen geltend zu machen und Anträge zu stellen, um eine volle Entschädigung zu erhalten, auf die ein Passagier Anspruch haben kann.
- AirHelp+ - ist eine kostenpflichtige, nicht erstattungsfähige Dienstleistung, die für jeden Benutzer, der die Buchung via Buchungssystem oder Callcenter tätigt, zur Verfügung steht und den Schadenersatz bis zu 600 Euro für einen verspäteten oder überfüllten Flug oder die Rückerstattung bis zu 6000 Euro für die ungeplanten Kosten wegen Flugverspätung (Hotels, Taxi, Flugtickets, Verpflegung) zu erlangen hilft und wird nach den durch den Dienstleister genannten Bedingungen erbracht, d.h. AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, detaillierte Informationen unter https://www.airhelp.com/en/terms/.
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§ 12. VERBUNDENE REISELEISTUNGEN
- Der Nutzer, der das Portal www.eSky.at in den nachfolgend genannten Fällen nutzt, erwirbt verbundene Reiseleistungen, unter den man eine Verbindung verstehen soll, die keine Pauschalreise ist, aus mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen besteht, die für dieselbe Reise oder denselben Urlaub erworben werden und die von separaten Verträgen mit den Lieferanten umfasst werden. Wobei es zur Entstehung von verbundenen Reiseleistungen kommt, wenn der touristische Unternehmer den Reisenden den Erwerb von touristischen Dienstleistungen erleichtert:
- bei einem Besuch oder einem Kontakt mit seinem Verkaufspunkt mit der Möglichkeit, die Wahl zu treffen und jeweils separat für jede touristische Dienstleistung zu bezahlen oder
- auf eine geordnete Art und Weise von einem anderen touristischen Unternehmen, in Bezug auf mindestens eine zusätzliche touristische Dienstleistung, falls der Vertrag mit diesem touristischen Unternehmen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Reservierung der ersten touristischen Dienstleistung abgeschlossen wird.
- Es kommt nicht zur Entstehung von verbundenen Reiseleistungen, obwohl die oben genannten Annahmen erfüllt werden, wenn es zu einer Verbindung von nicht mehr als einer Art von touristischen Dienstleistungen (Beförderung von Passagieren, Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen), mit einer oder mehreren touristischen Dienstleistungen kommt, die eine andere Dienstleistung darstellen, die den Reisenden angeboten wird und die einen integralen Teil der Dienstleistung darstellt: Beförderung von Passagieren, Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und zu anderen Zwecken als Wohnzwecke, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen, wenn der Wert dieser Dienstleistungen weniger als 25 % des gesamten Wertes der verbundenen touristischen Dienstleistungen beträgt und sie nicht als ein wesentliches Element dieser Verbindung angezeigt werden und wenn sie aus anderen Gründen kein wesentliches Element dieser Verbindung darstellen. Darüber hinaus sind Reiseleistungen, Dienstleistungen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine verbundenen Reiseleistungen, es sei denn, die umfassen die Übernachtung.
- Ausführliche Informationen über den Erwerb von verbundenen Reiseleistungen sowie Rechten und Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme von solchen Dienstleistungen ergeben, befinden sich in der Anlage Nr. 2 und 3 zu den vorliegenden AGB.
- Zugunsten des Nutzers, der das Portal www.eSky.at nutzt, welcher die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Gebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe an den Touristischen Garantiefonds abgeführt.
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§ 13. ALLGEMEINE IATA-BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
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§ 14. VERWEISE AUF AGB DER FLUGGESELLSCHAFTEN
Aer Lingus, Air Baltic, Air Europa, Air Iceland, Air Rarotonga, Air Southwest, Airasia, Atlas Blue / Royal Air Marocco, Aurigny, Bergen Air Transport, Blu Express, BlueAir Business Aviation, Blue Islands, Bulgaria Air, BRA, Condor, Corendon, DAT, easyJet, Eurowings, Excelairways, FlyBe, flythomascook.com, Germania Express, GOL, Helvetic, WOW air, Jet2, TUI fly , Jet Blue Airways, Jetstar Airways, Jetstar Asia Airways, Kulula, Luxair, Lydd Air, Air Italy, Nature Air, Nextjet, Norwegian, Pegasus Airlines, Ryanair, Smart Wings, Skytrans Airlines, Southwest, SpiceJet, Sprint Air, Spirit Airlines, Sun Country Airlines, SunExpress, ThomasCookAirlines.com, TUI Airways, Transavia, Virgin Blue - Virgin Australia, Viva Colombia, Viva Peru, Vueling, WestJet Airlines, Wizz Air, Laudamotion, Volotea, Astra Airlines, Jazeera Airways, Satena, EasyFly, Wingo, VivaAerobus, Mayair, AirPanama, JetSmart, Passaredo, LCPeru, Peruvian, Avianca, LATAM, AZUL, SkyAirlines, Amaszonas, Boliviana de Aviación, Aerolínea de Antioquia.